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Kompetenz und Zuwendung
unter vier Dächern

Bewerbungsunterlagen

Wenn Sie möchten, können Sie die Unterlagen einfach herunterladen.

Bewerbungsfrist:  30. April 2013

Wie läuft das Bewerbungverfahren für den Modellstudiengang Physiotherapie ab?

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren der Hochschule Rosenheim und der Berufsfachschule für Physiotherapie in Wasserburg können sie hier herunterladen. >>> Download Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Ein zweiwöchiges Pflegepraktikum wird dringend empfohlen.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

  • Ist die Zahl der Bewerber größer als die verfügbaren Ausbildungsplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Termine hierzu werden schriftlich mitgeteilt.

  • Der Aufnahmetest besteht aus zwei persönlichen Gesprächen, die sich an einen 5-minütigen Vortrag Ihrerseits zu Ihrer Person, sowie zu Ihrer Motivation in Bezug auf Physiotherapie anschließen.

Tipps für das Pflegepraktikum:


Was erwarten wir von Ihnen nach dem Pflegepraktikum?

  • Sie sind in der Lage, die wichtigsten Informationen aus der Patientenkurve    
  • heraus zu lesen (Temperatur, Puls, Blutdruck)
  • Sie können selbständig Puls und Blutdruck messen und dokumentieren
  • Sie sind vertraut mit dem Lagern von Patienten
  • Sie können Patienten in ihren alltäglichen Verrichtungen (Essen, Trinken, Ankleiden, Körperpflege) unterstützen
  • Sie kennen die wichtigsten Abläufe und Strukturen einer Station, bzw. Klinik
  • Sie entwickeln ein Verständnis für die Bedürfnisse und Beschwerden eines kranken Menschen.

    Das Pflegepraktikum im Rahmen der Ausbildung an der FOS wird natürlich anerkannt.
    Das Pflegepraktikum kann beliebig aufgeteilt werden, soll aber insgesamt 2 Wochen umfassen.



Kosten und Fördermöglichkeiten

Kosten:
Es fallen  Kosten an für:
- Lehrmittel (Fachbücher, Skripten, Kopien etc.): ca. 500,-- €
- Büchereinutzung: 10,-- € pro Schuljahr
- Prüfungsgebühren für Staatsexamen: ca.  25,-- €
- Studiengebühren der Hochschule Rosenheim

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung kann Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) für Umschüler gewährt werden.

Fördermöglichkeiten:
Auskunft erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern bzw. bei den kreisfreien Städten am Wohnsitz der Eltern.

Wissenschaftliche und fachliche Leitung
Prof. Sabine Ittlinger

Postanschrift:
Krankenhausstr. 11
D-83512 Wasserburg am Inn

Tel:  08071 - 77 418
Fax: 08071 - 77 472